Allgemeine Geschäftsbedingungen der Trommelschule „Trommel mit!“ und der „Rock it!“ Musikschule
Stand: 01.09.2011
Gebührenregelung
Mit Abschluss des Unterrichtsvertrages sind Gebühren fällig. Die Unterrichtsgebühren sind Jahresgebühren. Bei der Anmeldung kann jährliche, halbjährliche oder monatliche Ratenzahlungsweise vereinbart werden. Der Unterricht kann jederzeit mit Vertragsbeginn zum 1. des Monats angefangen werden.
Die Unterrichtsgebühren sind zum Ersten des Monats fällig. Die Gebühren werden per Lastschriften eingezogen.
Schuljahresdauer
Das Unterrichtsjahr beginnt am 01. September und endet am 31. August. Das 1. Schulhalbjahr endet am 28. Februar.
Unterrichtsausfall
Unterrichtsstunden, die auf Veranlassung des Schülers ausfallen, sind gebührenpflichtig. Bei längerer Erkrankung kann auf schriftlichen Antrag nach drei versäumten Stunden die Unterrichtsgebühr für die restliche Dauer der Erkrankung entfallen. Hierbei werden entfallene Unterrichtsstunden zurückerstattet. Unterrichtsstunden, die durch Erkrankung oder sonstige unvermeidliche Verhinderung der Lehrkraft ausfallen, werden entweder durch einen anderen Lehrer vertreten oder es wird ein Nachholtermin angeboten. Können die ausfallenden Unterrichtsstunden nicht nachgeholt werden, erfolgt ab einem ersatzlosen Unterrichtsausfall von 4 Stunden die Rückerstattung eines Unterrichtsmonats. Dies erfolgt nur auf schriftlichen Antrag. Ein Rechtsanspruch auf fehlende Stunden besteht nicht.
Ferien
Die Ferien fallen mit den ortsüblichen Schulferien zusammen. In den Ferien sowie an Feiertagen findet kein Unterricht statt.
Probezeit
Die Probezeit beträgt 2 Monate. In dieser Zeit kann von beiden Seiten der Unterrichtsvertrag gekündigt werden. Die Probezeit dient zur Orientierung, ob das gewählte Unterrichtsfach für den Schüler angemessen ist. Die Probezeit beginnt ab Vertragsdatum.
Abmeldung
Sollte ein Schüler seinen Unterricht beenden wollen, so ist dies zum Schuljahresende oder zum Schulhalbjahr (Ende 28. Februar) möglich. Hierzu ist eine schriftliche Abmeldung bis spätestens 15. Juli zum Schuljahresende, und bis 15. Januar zum Schulhalbjahr nötig. Sollte keine fristgerechte Abmeldung erfolgen, verlängert sich der Unterrichtsvertrag um ein weiteres Schuljahr/ Schulhalbjahr. In Ausnahmefällen (z.B. Umzug, Beendigung der Schule, etc.) kann eine Abmeldung zu einem anderen Zeitpunkt erfolgen. Hierzu muss ein schriftlicher Antrag gestellt werden. Der Unterrichtsvertrag kann von Seiten der Trommelschule und Rock it! Musikschule jederzeit ohne Angabe von Gründen gekündigt werden.
Gerichtsstand
Gerichtsstand ist die Hansestadt Stralsund.
Unterrichtsgebühren
Mit Abschluss des Unterrichtsvertrages ist der Schüler zur Zahlung der Unterrichtsgebühr verpflichtet. Gebührenschuldner bei Minderjährigen ist der gesetzliche Vertreter. Am Schuljahresanfang bzw. bei Aufnahme des Unterrichts bekommt der Schüler einen Gebührenbescheid in Form einer Rechnung. Die Gebühren sind pünktlich zu Beginn des Monats zu zahlen. Bei Zahlungsverzug von 4 Wochen wird der Unterricht ausgesetzt. Bei Nichteinlösung des Lastschriftverfahrens werden die Bankgebühren dem Gläubigen in Rechnung gestellt.
Höhe der Unterrichtsgebühren (Stand 01.09.2011)
1 Schnupperstunde je Musikinstrument ist kostenlos.
| Einzelunterricht 45 min | mtl. 85,- € |
| Einzelunterricht 30 min | mtl. 61,- € |
| Gruppenunterricht (2-5 Schüler) 45 min | mtl. 57,- € |
| Trommelkurs Gruppenunterricht 90 min | mtl. 40,- € |
| Trommelkurs Gruppenunterricht 60 min | mtl. 31,- € |
| Trommelkurs Gruppenunterricht 45 min | mtl. 24,50 € |
| Bandcoaching / Ensemblespiel 45 min | mtl. 10,- € |
| Proberaum mieten | mtl. 18,- € |
Rabatt:
halbjährliche Zahlweise: 2% Rabatt
jährliche Zahlweise: 5 % Rabatt
Familienangehörige 1.Grades: 10 % Rabatt
2. Unterrichtsfach: 25 % Rabatt
Unterrichtsort
Der Unterricht findet, wenn nicht anders vereinbart, in den Räumen der Trommelschule und Rock it! Musikschule in der Lindenstraße 142 in Stralsund statt.

